Allgemeine Geschäftsbedingungen der IN-telegence GmbH für das Produkt Yoo 01021
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die IN-telegence GmbH (im Folgenden „IN-telegence“ genannt) bietet bundesweit unter einheitlichen Einwahlrufnummern Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit an.
1.2 Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
1.3 IN-telegence hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu ändern. Die jeweils geltende aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter der URL www.yoocall.de veröffentlicht und wird zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der IN-telegence bereitgehalten.
§ 2 Leistungsbeschreibung Call-by-Call (Yoo 01021)
2.1 Voraussetzung der Erbringung des Call-by-Call Dienstes ist, dass der Kunde über einen Teilnehmeranschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem IN-telegence eine Zusammenschaltung vereinbart hat.
2.2 Die IN-telegence bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG oder der IN-telegence mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
2.3 Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die Vorwahl „01021“ und seine gewünschte Rufnummer wählt und die IN-telegence die Verbindung aufgebaut hat. Der Vertrag über ein Call-by-Call Gespräch endet unmittelbar mit Beendigung der Verbindung.
2.4 Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt. Das Entgelt für das gewünschte Ziel wird zu Beginn der Verbindung kostenlos angesagt. Der in der Tarifansage genannte Preis geht im Zweifel der Preisliste vor. Mit der Fortführung der Verbindung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dem angesagten Tarif. Die jeweils gültige Preisliste ist unter www.yoocall.de veröffentlicht.
§ 3 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Entgelte werden auf der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden als Verbindungen über die IN-telegence in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen. Der Kunde erklärt mit der Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber gegenüber erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis über die Inanspruchnahme der in Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen.
3.2 Die Zahlungspflicht des Kunden für Entgelte der IN-telegence besteht auch für Verbindungen, die durch Dritte von seinem Anschluss verursacht wurden, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
3.3 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgezinssatzes berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt der IN-telegence vorbehalten.
3.4 IN-telegence sowie der Rechnung stellende Teilnehmernetzbetreiber sind nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand bzw. spätestens 7 Monate nach Speicherung aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.
3.5 Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu IN-telegence in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
3.6 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von IN-telegence auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 4 Beanstandungen
Beanstandungen müssen spätestens 8 Wochen nach Rechnungszugang bei der in der Telefonrechnung angegebenen Adresse schriftlich eingegangen sein. Das Unterlassen rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung. Nach Fristablauf trifft IN-telegence keine Nachweispflicht hinsichtlich der einzelnen Verkehrsdaten.
§ 5 Haftung
5.1 Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet IN-telegence gemäß § 44a TKG höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500 je Kunde und € 10 Mio. pro Gesamtschadensereignis im Jahr. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz im Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
5.2 Im Übrigen und soweit § 44a TKG keine Anwendung findet, haftet IN-telegence uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher, oder vorvertraglicher Pflichten beruhen, im Fall mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit für Schäden nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und mit der Maßgabe, dass die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens in Höhe von maximal € 5.000 begrenzt ist.
5.3 Die Haftung von IN-telegence für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4 Soweit die Haftung von IN-telegence wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung oder Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IN-telegence.
5.5 IN-telegence haftet nicht,
- für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen ergeben,
- für den Erfolg der Weitervermittlung,
- für rechtswidrige oder strafbare Inhalte des weitervermittelten Telefongesprächs,
- für die Erreichbarkeit der Dienste aus Telefonnetzen, Telefonzellen oder von gesperrten Telefonapparaten.
5.6 Ereignisse höherer Gewalt, die eine Vertragserfüllung seitens IN-telegence erschweren oder unmöglich machen, berechtigen IN-telegence, die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung einschließlich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind.
§ 6 Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
6.1 IN-telegence wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen des TKG sowie des BDSG.
6.2 IN-telegence erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten im Sinne des TKG des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt.
6.3 IN-telegence wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.
6.4 Die Verkehrsdaten, die für die Abrechnung der Telekommunikationsleistungen und den Nachweis der dem Kunden berechneten Entgelte erforderlich sind, werden für eine Dauer von 6 Monaten nach Rechnungsdatum vollständig gespeichert; für die Abrechnung nicht erforderliche Daten werden im Übrigen nach Beendigung der jeweiligen Verbindung unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht nach § 113a TKG zu speichern sind. Verkehrsdaten werden von IN-telegence gemäß § 113a TKG spätestens nach 7 Monaten nach dem Datum der Beendigung der jeweiligen Telekommunikationsverbindung gelöscht, es sei denn es wurden Beanstandungen durch den Kunden bis zu der in § 4 beschriebenen Frist erhoben, die noch nicht abschließend geklärt wurden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde darf Verbindungen über IN-telegence nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und -verordnungen in der jeweils gültigen Fassung nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der IN-telegence angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der IN-telegence zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Unter Kaufleuten wird Köln als Gerichtsstand vereinbart.
8.2 Zwischen dem Kunden und IN-telegence kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.
Stand: 01.09.2010